Art. 4 EU AI Act — KI-Kompetenz-Pflicht seit 02.02.2025
Was die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 EU AI Act konkret bedeutet, welche Inhalte Pflicht sind und wie Sie den Nachweis dokumentieren.
Art. 4 EU AI Act — KI-Kompetenz-Pflicht seit 02.02.2025
Seit dem 2. Februar 2025 müssen alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das ist Art. 4 EU AI Act, und er gilt branchenunabhängig, größenunabhängig, sektorenunabhängig.
Wortlaut der Pflicht
"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind."
Konkret: Schulungspflicht für alle, die mit KI arbeiten.
Wer ist betroffen?
- Jede Mitarbeitende, die ChatGPT, Copilot, Claude, Gemini oder ein anderes KI-Tool einsetzt
- Auch gelegentliche Nutzer:innen
- Auch externe Dienstleister, die im Auftrag arbeiten
- Auch Ehrenamtliche in Vereinen
Was muss die Schulung umfassen?
Art. 4 verlangt, dass die Schulung angemessen ist — angepasst an:
- Vorkenntnisse der Teilnehmenden
- Rolle im Unternehmen
- Einsatzkontext (niedriges vs. hohes Risiko)
Typische Inhalte:
1. Grundlagen generativer KI — Funktionsweise, Grenzen, Halluzinationen
2. Rechtlicher Rahmen — EU AI Act, DSGVO, ggf. branchenspezifisch
3. Verbotene Eingaben und Use-Cases
4. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten
5. Umgang mit vertraulichen Daten
6. Meldewege bei Fehlern
Formate
- E-Learning im LMS (ab 30 Minuten für Basis-Awareness)
- Live-Webinar
- Präsenzschulung
- Blended Learning
Wichtig: Dokumentation der Teilnahme. Name, Datum, Inhalt, idealerweise Abschlusstest.
Aufbewahrung
Es gibt keine expliziten Aufbewahrungsfristen im AI Act. Empfehlung: analog zu Datenschutz-Dokumentation mindestens 5 Jahre.
Bußgelder
Art. 4 hat keine direkten EU-Bußgelder. Aber: Bei Schadensersatzklagen (z. B. nach Datenschutzvorfall durch unbedachten Prompt) wird fehlende Schulung zum Organisationsverschulden. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.
So setzen Sie Art. 4 um
1. Schulungsplan erstellen (welche Rollen, welche Inhalte)
2. Schulungsformat wählen
3. Termine und Teilnehmende festlegen
4. Durchführen und dokumentieren
5. Jährlicher Refresher
6. Nachweis aufbewahren
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