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§ EU AI Act · 1 Min Lesezeit

Art. 4 EU AI Act — KI-Kompetenz-Pflicht seit 02.02.2025

Was die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 EU AI Act konkret bedeutet, welche Inhalte Pflicht sind und wie Sie den Nachweis dokumentieren.

03. April 2026KI-Norm Redaktion

Art. 4 EU AI Act — KI-Kompetenz-Pflicht seit 02.02.2025

Seit dem 2. Februar 2025 müssen alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das ist Art. 4 EU AI Act, und er gilt branchenunabhängig, größenunabhängig, sektorenunabhängig.

Wortlaut der Pflicht

"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind."

Konkret: Schulungspflicht für alle, die mit KI arbeiten.

Wer ist betroffen?

  • Jede Mitarbeitende, die ChatGPT, Copilot, Claude, Gemini oder ein anderes KI-Tool einsetzt
  • Auch gelegentliche Nutzer:innen
  • Auch externe Dienstleister, die im Auftrag arbeiten
  • Auch Ehrenamtliche in Vereinen

Was muss die Schulung umfassen?

Art. 4 verlangt, dass die Schulung angemessen ist — angepasst an:

  • Vorkenntnisse der Teilnehmenden
  • Rolle im Unternehmen
  • Einsatzkontext (niedriges vs. hohes Risiko)

Typische Inhalte:

1. Grundlagen generativer KI — Funktionsweise, Grenzen, Halluzinationen

2. Rechtlicher Rahmen — EU AI Act, DSGVO, ggf. branchenspezifisch

3. Verbotene Eingaben und Use-Cases

4. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten

5. Umgang mit vertraulichen Daten

6. Meldewege bei Fehlern

Formate

  • E-Learning im LMS (ab 30 Minuten für Basis-Awareness)
  • Live-Webinar
  • Präsenzschulung
  • Blended Learning

Wichtig: Dokumentation der Teilnahme. Name, Datum, Inhalt, idealerweise Abschlusstest.

Aufbewahrung

Es gibt keine expliziten Aufbewahrungsfristen im AI Act. Empfehlung: analog zu Datenschutz-Dokumentation mindestens 5 Jahre.

Bußgelder

Art. 4 hat keine direkten EU-Bußgelder. Aber: Bei Schadensersatzklagen (z. B. nach Datenschutzvorfall durch unbedachten Prompt) wird fehlende Schulung zum Organisationsverschulden. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

So setzen Sie Art. 4 um

1. Schulungsplan erstellen (welche Rollen, welche Inhalte)

2. Schulungsformat wählen

3. Termine und Teilnehmende festlegen

4. Durchführen und dokumentieren

5. Jährlicher Refresher

6. Nachweis aufbewahren

Unser Schulungsnachweis-Generator erstellt ein prüfsicheres Dokument mit allen nach Art. 4 geforderten Angaben — in 5 Minuten.

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